
Ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist im deutschen Kommunalrecht die Bezeichnung für eine Routineangelegenheit, die für die betreffende Selbstverwaltungskörperschaft sachlich, politisch und insbesondere finanziell nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist und die daher im Regelfall von der Verwaltung nach feststehenden Regeln erledigt werde...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäft_der_laufenden_Verwaltung
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